Unternehmenskauf

Der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensteil, kann sehr unterschiedliche Gründe haben. Mangels attraktiver Anlagemöglichkeiten am Aktienmarkt und negativ Zinsen der Bank, sind immer mehr Anleger gezwungen, alternative  Investitionsmöglichkeiten zu suchen. Hier kann ein Unternehmenskauf in Betracht kommen. In jedem Fall benötigen Sie hier die Unterstützung durch den Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Denn nur mit ausreichend Beratung werden Sie auch die Beteiligung erwerben, die Sie tatsächlich in Ihr Portfolio passt und laden sich keine Risiken auf, die Sie nicht eingehen wollen.

Der Kauf eines Unternehmens kann aber auch in strategische Gründe haben. So kann der Erwerb eines Konkurrenten dazu dienen das Angebot am Markt zu verknappen oder technisches und kaufmännisches Know How zu erwerben. Beim Unternehmenskauf muss jedoch vor einem Angebot das Zielobjekt genau geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen den Vorstellungen entspricht und keine verdeckten Risiken vorhanden sind. Gerade dazu bedarf es der Expertise eines Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, der Sie dabei berät, welche Fragen Sie stellen müssen und welche Garantien Sie beim Erwerb des Unternehmens erhalten müssen, damit Sie den Erwerb des Unternehmens nicht bereuen.

Unsere Themen im Rahmen des Unternehmenskaufs

Ablauf Share-Deal

Bei einem Share-Deal erwerben sie im Rahmen eines Share-Deals die Gesellschaftsanteil vom Gesellschafter des Unternehmens.  Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht verfüge ich über eine umfangreichen Erfahrungsschatz und begleite sie beim Erwerbsprozess.

Ablauf Asset-Deal

Der Unternehmenskauf in Form eines Asset-Deals bedeutet, dass sie tatsächlich sämtliche  Gegenstände von einem Unternehmen erwerben. Verkäufer ist diesem Fall das Unternehmen selbst. Beim Erwerb eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals können sie von meiner breiten Erfahrung als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht zurückgreifen.