Aktuelles Fallbeispiel
Ein Kfz-Betrieb wurde im attraktiver Innenstadt seit Jahrzehnten von einem Einzelunternehmer betrieben. Dieser wollte seine Nachfolge regeln. Er stellte fest, dass bei Verkauf seines Unternehmens die Gewerbeanmeldung des neuen Unternehmens im Wohngebiet fraglich wurde, denn heutzutage werden Gewerbebetriebe in Wohngebieten nicht mehr zugelassen. Der Einzelunternehmer bangte nun um seine Nachfolge. Daher wurde zunächst das Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt und anschließend eine einfache Gewerbeummeldung vollzogen. Nachdem dies erfolgt war, wurden die Gesellschaftsanteile an den neuen Eigentümer verkauft, ohne dass dieser um eine Gewerbeanmeldung bangen musste.
Ein Kfz-Betrieb wurde im attraktiver Innenstadt seit Jahrzehnten von einem Einzelunternehmer betrieben. Dieser wollte seine Nachfolge regeln. Er stellte fest, dass bei Verkauf seines Unternehmens die Gewerbeanmeldung des neuen Unternehmens im Wohngebiet fraglich wurde, denn heutzutage werden Gewerbebetriebe in Wohngebieten nicht mehr zugelassen. Der Einzelunternehmer bangte nun um seine Nachfolge. Daher wurde zunächst das Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt und anschließend eine einfache Gewerbeummeldung vollzogen. Nachdem dies erfolgt war, wurden die Gesellschaftsanteile an den neuen Eigentümer verkauft, ohne dass dieser um eine Gewerbeanmeldung bangen musste.